AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Heinrich Bauer GmbH & Co. KG
(Stand 01.01.2019)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle über Waren – auch zukünftigen - geschlossenen Verträge zwischen uns, der Heinrich Bauer GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Heinrich Bauer“ oder „wir“) und Unternehmen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Sie“ oder „Käufer“).
1.2. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Die AGB sind auf unserer Website www.bauer-spielwaren.de/ abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar.
1.3. Heinrich Bauer widerspricht hiermit ausdrücklich jeglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, soweit sie diesen AGB entgegenstehen. Solche allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn nicht nochmals bei Erhalt widersprochen wird oder der Käufer unter Bezugnahme auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestellungen tätigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur dann akzeptiert, wenn dies schriftlich bestätigt wurde
2. Vertragsschluss, Umfang und Inhalt der Verträge
2.1. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Katalog bzw. in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die im Katalog und Online-Shop beschriebenen Produkte zu bestellen. Im Online-Shop können ausschließlich Käufer Bestellungen aufgeben, die sich zuvor als Kunde registriert haben und/oder als Kunde von Heinrich Bauer angelegt wurden.
2.2. Mit dem Absenden einer Bestellung per Fax an unsere Faxnummer, per elektronischer Nachricht (zB E-Mail oder WhatsApp), per Telefon oder per persönlichem Kontakt geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dies gilt auch, wenn Sie im Online-Shop den Button „Bestellung abschicken“ anklicken. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Eingang der Bestellung bei uns
gebunden.
2.3. Sie können in unserem Onlineshop Waren zum Kauf auswählen, indem Sie diese durch Klick auf den entsprechenden Button in einen Warenkorb legen, in dem Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren ganz entfernen können. Wenn Sie die Bestellung abschließen wollen, gehen Sie zum Warenkorb, wo Sie durch den weiteren Bestellprozess geleitet werden. Nach der Artikelauswahl im Warenkorb öffnet sich durch Betätigen des Buttons „Zur Kasse“ eine Seite, in welcher alle erforderlichen Bestell- und
Adressdaten angezeigt werden. Sollte der Käufer mehrere Lieferadressen hinterlegt haben, so kann er eine Auswahl auf dieser Seite treffen. Auf dieser Seite werden auch die wesentlichen Artikelangaben nochmals zusammengefasst. Bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung können Sie Ihre Eingaben zur Bestellung, insbesondere auch Eingabefehler, korrigieren bzw. von der Bestellung Abstand nehmen. Änderungen von
angelegten Adressdaten etc. werden auf Nachfrage des Käufers durch unseren Innendienst vorgenommen.
Falls Sie den Bestellprozess vollständig abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser Fenster schließen. Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Wir werden den Zugang Ihrer Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen, wenn Sie eine Bestellung über unseren Online-Shop abgegeben haben. In der Bestätigung liegt noch keine verbindliche
Annahme des Angebotes des Käufers, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
2.4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Spätestens mit Auftragsbestätigung bzw. bei Lieferung der Ware erhält der Käufer den Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und ggfs. Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
2.5. Umfang und Inhalt eines Vertrages ergeben sich aus den getroffenen Vereinbarungen einschließlich Preisliste, der Annahmeerklärung, ggfs. der Auftragsbestätigung und diesen AGB.
3. Produktbeschreibungen und Produktänderungen
Abbildungen und Beschreibungen von Waren in Katalogen oder im Online-Shop gelten nur annähernd und sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Wir behalten uns im Rahmen des für den Käufer Zumutbaren vor, Änderungen hinsichtlich Materialien und Design der Liefergegenstände vorzunehmen.
4. Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
4.1. Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich EXW Incoterms 2010 am Sitz von Heinrich Bauer, soweit nicht abweichend vereinbart.
4.2. Bei Bestellungen von Neukunden, Kunden mit Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, nach vorheriger Unterrichtung erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst eventueller Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt).
5. Preise und Preisänderungen
Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten. Es gelten die in der Preisliste und die ggfs. mit Ihnen vereinbarten Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wir sind jederzeit berechtigt, die Preise mit einer Vorankündigung von zwei Wochen zu ändern. Die Versandkosten hängen u. a. von der Versandart sowie der Menge, Größe und Gewicht der bestellten Ware(n) ab.
6. Versand, Gefahrenübergang, Teillieferungen
6.1. Mit Bereitstellung der Ware und entsprechender Mitteilung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft, spätestens aber mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zum Transport bestimmte Person geht die Sachgefahr, auch bei franko- oder frei Haus Lieferungen, auf den Käufer über. Erklärt der Käufer bereits vor Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer, er werde den Liefergegenstand
nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Käufer über.
6.2. Durch die Übernahme der Transportkosten, gleich aus welchem Rechtsgrund und in welchem Umfang, wird der Erfüllungsort für die Lieferung (Ziff. 15.1.) nicht berührt.
6.3. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist, insbesondere diese für den Käufer verwendbar sind, die restliche Lieferung sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
7. Frist für Lieferungen, Lieferverzug
7.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten Lieferfristen und –termine nur annähernd. Heinrich Bauer bemüht sich im Übrigen darum, Lieferungen so schnell wie möglich auszuführen. Die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins setzt voraus, dass der Käufer seinerseits allen übernommenen Verpflichtungen Heinrich Bauer gegenüber fristgerecht nachkommt, insbesondere ggfs. erforderliche von ihm beizubringende Unterlagen rechtzeitig an Heinrich Bauer übergibt. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
7.2. Heinrich Bauer‘s Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und fristgerechten Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch Heinrich Bauer verschuldet. Über eine etwaige Nichtverfügbarkeit informiert Heinrich Bauer den Kunden unverzüglich; alle bis dahin geleisteten Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Ist Heinrich Bauer an der Lieferung bzw. der Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins aus Gründen gehindert, die Heinrich Bauer nicht zu vertreten hat oder ist dies auf Ereignisse höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ausfuhrbeschränkungen oder den Eintritt anderer unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Hindernisse zurückzuführen (unabhängig davon, ob dieser Umstand Heinrich Bauer oder unsere Lieferanten betrifft), verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Soweit die Anpassung des Liefertermins für eine der Vertragsparteien wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht ihr das Recht zu, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Wer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will, hat dem anderen
Vertragsteil dies unter Nachweis der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
8. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen spätestens binnen dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum
zu leisten.
8.2. Fälligkeitsfristen berechnen sich ab dem Datum der jeweiligen Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung
ist ausschließlich der Geldeingang bei uns maßgebend. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen
in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
8.3. Ist der Käufer im Zahlungsverzug und tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein
oder wird ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren nach einer ausländischen Rechtsordnung gegen ihn beantragt oder eröffnet, so werden alle unsere
Forderungen sofort fällig und wir haben das Recht ohne weitere Nachfristsetzung von allen von uns noch nicht
erfüllten Kaufverträgen mit dem Käufer zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
8.4. Der Käufer darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Gegenansprüchen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus
demselben Kaufvertrag herrührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) werden unter verlängertem und erweitertem
Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben daher bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum von Heinrich Bauer, insbesondere auch aus einem
etwaigen Kontokorrentsaldo. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Heinrich
Bauer in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen üblichen Verkaufsbedingungen
zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. eines vergleichbaren Verfahrens nach einer ausländischen
Rechtsordnung gegen ihn gestellt ist. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns
Miteigentum zusteht, wird im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.
9.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter sind wir hierüber unverzüglich zu benachrichtigen.
9.3. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Heinrich Bauer zur Rücknahme der
Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme stellt ohne ausdrückliche
Erklärung von uns keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
9.4. Der Käufer tritt zur Sicherung unserer Rechte alle (zukünftigen) Forderungen und Sicherheiten aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltswaren bereits mit Abschluss eines jeden Kaufvertrages in vollem Umfang bzw. in
Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils an uns ab; gleiches gilt für sonstige Forderungen betreffend die
Vorbehaltsware (z.B. Versicherungsleistungen). Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im
eigenen Namen auf unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einziehungsermächtigung widerrufen und
die Abtretung gegenüber Kunden des Käufers offenlegen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
9.5. Auf unser Verlangen wird der Käufer alle Informationen zur Verfügung stellen und Dokumente übergeben, die
notwendig sind, damit wir unsere Rechte gegenüber den Kunden des Käufers durchsetzen können. Wir sind
berechtigt, zur Durchsetzung unserer Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt die Geschäftsbücher des
Käufers einzusehen und, soweit dies zur Durchsetzung abgetretener Forderungen dient, Abschriften und Kopien
anzufertigen.
9.6. Sollten die vorstehenden Regelungen über den Eigentumsvorbehalt nach der maßgeblichen Rechtsordnung
eines anderen Landes nicht (vollständig) wirksam sein, ist der Käufer verpflichtet, daran mitzuwirken, dass uns
möglichst gleichwertige, den Vorschriften dieses Landes entsprechende Sicherungsrechte eingeräumt werden.
10. Gewährleistung
Für Sachmängel im Sinne von § 434 BGB haftet Heinrich Bauer wie folgt:
10.1. Die Waren sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder
hiervon nicht wesentlich abweichen.
10.2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
(Natur, Struktur, Farbe etc.), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei nur
geringfügigen optischen oder technischen Abweichungen von zugrunde gelegten Mustern, Beschreibungen,
Darstellungen oder früheren Lieferungen. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und
Beschaffenheit zu untersuchen. Transportschäden sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Sendung gegenüber
dem Frachtführer geltend zu machen. Sonstige offensichtliche Mängel sind Heinrich Bauer gegenüber
unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen; entsprechendes gilt für später erkannte, bei Lieferung noch
nicht offensichtliche Mängel.
10.3. Bei Mängelrügen hat der Käufer Heinrich Bauer unverzüglich Gelegenheit zu geben, die beanstandeten Waren
zu untersuchen; auf Verlangen von Heinrich Bauer sind uns die betroffenen Waren oder Teile davon auf unsere
Kosten zur Verfügung zu stellen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen
Aufwendungen (einschließlich Fracht-, Bearbeitungs- und Untersuchungskosten) vom Käufer ersetzt zu verlangen.
10.4. Von Heinrich Bauer an den Käufer gelieferte Waren, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl von Heinrich Bauer – unter Berücksichtigung der Belange des Käufers – innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung), sofern der Mangel bzw. dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag und er ordnungsgemäß bei Heinrich Bauer gerügt wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Läuft diese Frist fruchtlos ab oder ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 10.6 in Verbindung mit Ziff. 11 - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
10.5. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß (i) § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und (ii) für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Heinrich Bauer oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
10.6. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 10 geregelten Ansprüche des Käufers gegen Heinrich Bauer und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Beruht der Mangel allerdings auf einem Verschulden von Heinrich Bauer, kann der Käufer Schadenersatz gemäß den Regelungen der nachfolgenden Ziff. 11. verlangen.
10.7. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Heinrich Bauer gemäß §§ 445a f., 478 BGB bestehen nur in dem Umfang der gegen den Käufer geltend gemachten Mängelansprüche Dritter und setzen voraus, dass der Käufer seinen gesetzlichen sowie gemäß Ziff. 10.2 bestehenden Rügepflichten gegenüber Heinrich Bauer ordnungs- und fristgemäß nachgekommen ist.
11. Haftung
11.1. Heinrich Bauer haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Übernahme von Garantien sowie bei Arglist.
11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Heinrich Bauer nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sogenannte Kardinalspflichten); in diesem Fall ist die Haftung von Heinrich Bauer jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.3. Soweit die Haftung nach Grund oder Höhe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Heinrich Bauer. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen und nicht leitende Mitarbeiter haftet Heinrich Bauer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden.
11.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieser Ziff. 11. gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Urheberrechte
Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, die in unserem Katalog oder in unserem Online-Shop veröffentlicht werden, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
13. Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten, wenn und soweit zur Abwicklung Ihrer Bestellung notwendig, so auch Ihre E-Mail Adresse, Telefon- sowie Faxnummer, wenn Sie diese für die Bestellung verwenden. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (zB auch einen sogenannten Score Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart und Annahme Ihres Angebotes abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift sowie Lieferanschrift.
14. Abtretung
Ansprüche des Käufers aus den mit Heinrich Bauer getätigten Geschäften dürfen nicht abgetreten werden. Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, an Dritte abzutreten und die hierfür erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger ausschließlich zum Zweck der Einziehung der Forderung zu übermitteln.
15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Heinrich Bauer.
15.2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Heinrich Bauer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3. Es gilt der ordentliche Rechtsweg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg. Heinrich Bauer hat jedoch das Recht, den Käufer wahlweise auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
16.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt das den jeweiligen Vertrag und die übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der ungültigen Regelung tritt eine solche, welche dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
16.3. Der Käufer verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.